Das Fussballjahr 2024 wurde geprägt von den grossartigen Leistungen des Männer-Nationalteams an der UEFA EURO 2024 sowie den Vorbereitungen auf den grössten Frauensportanlass überhaupt, die UEFA Women’s EURO 2025 in acht Schweizer Stadien. Die positive Entwicklung des Frauen- und Mädchenfussballs soll mit einem umfassenden Legacy-Programm bis 2027 auf allen Ebenen weiter vorangetrieben werden. Ende November 2024 wurde mit 370‘489 Lizenzierten in der Schweiz, davon fast 45‘000 Frauen und Mädchen, ein historischer Höchststand erreicht. Erstmals wurden mit Aline Trede und Christelle Luisier Brodard zwei Frauen in den Zentralvorstand gewählt.

Dominique Blanc, Zentralpräsident

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Mit seinen drei Abteilungen Swiss Football League (SFL), Erste Liga (EL) und Amateur Liga (AL) ist er einer der mitgliederstärksten Sportverbände des Landes. Sitz des SFV ist Muri bei Bern.

Der Schweizerische Fussballverband, die nationale Vereinigung für Spitzen- und Breitenfussball, wahrt die Interessen des Schweizer Fussballs im In- und Ausland. Den nationalen Auswahlen, insbesondere den Schweizer A-Nationalteams, kommt dabei eine tragende Rolle zu. Der SFV nimmt seine Aufgaben zusammen mit den drei Abteilungen Swiss Football League, Erste Liga und Amateur Liga (mit ihren Regionalverbänden) sowie seinen fast 1400 Mitgliedvereinen wahr.

 

Abteilungen

Der Schweizerische Fussballverband als Dachorganisation repräsentiert über 340’000 lizenzierte Fussballerinnen und Fussballer, über 32’000 Trainerinnen und Trainer, über 4’900 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Damit ist der SFV einer der mitgliederstärksten und bedeutendsten Sportverbände der Schweiz.

Der SFV besteht aus drei Abteilungen:

  • Swiss Football League
  • Erste Liga
  • Amateur Liga

Die Klubs gehören jener Abteilung an, in der sie mit ihrem ersten Team die Meisterschaft bestreiten. Die Klubs der Swiss Football League gehören dem Nicht-Amateurfussball an.

 

Organe

Der SFV kann für die Erfüllung seiner Aufgaben, Rechte und Pflichten auf folgende Organe zurückgreifen:

  • Delegiertenversammlung
  • Zentralvorstand
  • Revisionsstelle
  • Kontroll- und Disziplinarkommission
  • Rekursgericht
  • Finanzkommission
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